Fahren im geschlossenen Verband

Gerade bei schweren Großschadenlagen kommt es vor, dass Einsatzkräfte aus den unterschiedlichsten Teilen Deutschlands auf den Straßen unterwegs sind, um anderen zu helfen. Sei es Kräfte der Feuerwehren, Rettungsdienste, THW, Bundeswehr oder Polizei. Häufig sind diese Fahrzeuge dann als Kolonnen unterwegs.

Der so genannte motorisierte Marsch ist eine der schnellsten und sichersten Arten Einsatzkräfte und Material von einem Ort zum anderen zu bringen.

Hier gibt es für alle anderen Verkehrsteilnehmer einiges zu beachten:
Das erste bis vorletzte Fahrzeug des Verbandes sind mit einer blauen Fahne (meist auf der Fahrerseite) gekennzeichnet.

Das letzte Fahrzeug trägt eine grüne Fahne.

Die gelbe Fahne zeigt Gefahr oder ein Ausfall des Fahrzeuges an

Die rote Fahne zeigt ein schleppendes Fahrzeug an.

Marsch-Kolonnen die als Verband gekennzeichnet sind, gelten laut StVO als ein Fahrzeug und werden sich, z.B. an Kreuzungen und Ampeln, auch so verhalten. D.h. die gesamte Kolonne wird an einen Stück den Bereich durchfahren.

Das Unterbrechen der Kolonne oder das Einfahren zwischen die Fahrzeuge der Kolonne ist in den meisten Fällen untersagt. In der Regel werden die Kolonnen „Sonder- und Wegerecht“ in Anspruch nehmen, hier gilt wie sonst auch: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ (ggf. auch der Gegenverkehr). Helft als Verkehrsteilnehmer mit, dass die Kräfte ohne Stress und schnellstmöglich an ihren Bestimmungsort kommen und beachtet die oben genannten Informationen.

Fahren Kolonnen auf der Autobahn auf der rechten Spur dürfen diese überholt werden, man darf sich nur nicht zwischen die Fahrzeuge der Kolonne setzen.


Bild von Rico Löb auf Pixabay