Jede Minute kann nach einem Verkehrsunfall zählen. Sie erfahren daher hier, wie Sie sich bei einem Straßenunfall richtig verhalten.
Sie sind verpflichtet bei einem Unfall zu helfen!
Jeder ist gesetzlich dazu verpflichtet, in Notsituationen zu helfen. Im Strafgesetzbuch (StGB) heißt es sinngemäß: Hilft man anderen nicht, kann man wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden (§ 323c StGB). Unerheblich ist hierbei, ob man selbst an einem Unfall beteiligt ist oder nur als Zeuge vor Ort war. Für Unfallbeteiligte ergibt sich die Pflicht zur Hilfe zudem aus der Straßenverkehrsordnung (§ 34).
Wie verhalte ich mich an einem Unfallort?
Wie man sich richtig am Unfallort verhält ergibt sich ebenfalls aus der Straßenverkehrsordnung. Jeder der etwa als Autofahrer in einen Unfall gerät, ist verpflichtet sich in bestimmter Weise zu verhalten. Was ist zu tun?
- Anhalten
- Unfallstelle absichern
- Notruf verständigen über 112 (europaweite Notrufnummer) oder 110
- Verletzten helfen (Erste Hilfe leisten)
- Fahrbahn räumen (bei geringfügigen Schäden)
Wie sichere ich eine Unfallstelle ab?
Zunächst einmal – bewahren Sie Ruhe. Sichern Sie die Unfallstelle nach den sogenannten drei W’s.
– Warnblinklicht,
– Warnweste,
– Warndreieck.
Das bedeutet: Sie stellen Ihr Fahrzeug am Fahrbahnrand ab und schalten das Warnblicklicht ein. Die Warnweste ziehen Sie möglichst noch im Auto über. Dann stellen Sie das Warndreieck auf, um andere Verkehrsteilnehmer vor dem Unfallort zu warnen. Das Warndreieck stellen Sie am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen auf.
Wie weit entfernt sollte das Warndreieck vom Unfallort aufgestellt werden?
Stellen Sie das Warndreieck vor Hindernissen aufstellen, die die Sicht auf den Unfallort erschweren. Dazu gehören zum Beispiel Kurven. Dadurch werden nachkommende Autofahrer frühzeitig gewarnt. Wie weit entfernt das Warndreieck entfernt aufgestellt werden muss, hängt davon ab, wo der Unfall stattgefunden hat.
Folgende Richtlinien gelten:
- Innerorts 50 Meter
- Landstraße 100 Meter
- Autobahn 100 bis 400 Meter Abstand zum Unfallort. Die Strecke lässt sich an den Seitenpfosten abmessen. 2 Seitenpfosten sind 10 Meter.
Erste Hilfe
Auf die Reihenfolge kommt es an. Erst wenn die Unfallstelle abgesichert ist, dürfen Ersthelfer damit beginnen, Verletzten zu helfen. Der Grund liegt darin, dass man sich sonst selbst und die Verletzten in Gefahr bringen könnte. Helfer sollten also auch bei der Ersten Hilfe auf den Eigenschutz achten
Gibt es am Unfallort Verletzte, dann sollte Sie zuerst der Notruf alarmieren. Dazu am besten die 112 anrufen – die europaweite Notrufnummer. Auch unter der 110 wird geholfen und Notrufe ggf. an Feuerwehr und Rettungsdienst übermittelt. Je früher, desto besser.
Nach Absenden des Notrufes geht es weiter mit der Ersten Hilfe. Das dringendste zu erst: Also erst lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten, dann Blutungen stillen.
Wann sollte ich die Polizei rufen?
Die Polizei muss nicht bei jedem Unfall alarmiert werden. Bei einigen Fällen muss die Polizei unbedingt alarmiert werden:
- Wenn es Verletzte gibt
- Wenn man die Vermutung hat, dass der Unfall vorgetäuscht wurde
- Wenn Alkohol und Drogen als Unfallursachen in Frage kommen
- Wenn die Unfallstelle nicht abgesichert werden kann
Bagatellschäden, bei denen die Unfallursache klar ist und die Schäden gering, können Beteiligte auch ohne die Polizei regeln.